Falls Sie bereits ein Gutachten vorliegen haben und eine zweite Meinung für Sie wichtig ist, überprüfe ich auch gerne Immobiliengutachten auf deren Stichhaltigkeit.
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz unter Berücksichtigung von Besonderheiten, wie sie z.B. bei Bewertungen in Abgabeverfahren zu beachten sind. Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger bin ich immer zur Objektivität und Unabhängigkeit verpflichtet.
Ein Gutachten wird in unterschiedlichsten Fällen beauftragt. Neben der Beantwortung der Frage „Was ist meine Immobilie wert?“ dienen Gutachten häufig der Bereinigung eines Streits bzw. der Streitvermeidung.